Bei Stundenlohnarbeiten, auch als Regie- oder Rapportarbeiten bezeichnet, wird nicht der Wert der erbrachten Leistung vergütet, sondern insbesondere der Lohnaufwand und eventuell anfallende Material- und Gerätekosten.
Gerade bei Stundenlohnarbeiten kommt es in der Praxis häufig zu Differenzen zwischen den Vertragspartnern. Die VOB/B hat nicht ohne Grund
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